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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Damit Ihre Reise unter den besten Bedingungen verläuft, bitten wir Sie, die folgenden Informationen über die Anmietung eines Fahrzeugs (im Folgenden "Fahrzeug(e)") und die optionalen Versicherungen und Zusatzleistungen, die Sie als "Mieter" in Anspruch nehmen können, zur Kenntnis zu nehmen.
Indem Run A Van Ihnen ein Fahrzeug anvertraut, verpflichtet sich Run A Van Ihnen gegenüber und Sie verpflichten sich im Gegenzug zu den allgemeinen und spezifischen Vertragsbedingungen sowie den nachfolgend dargelegten Tarifbedingungen (nachfolgend "Mietbedingungen" oder "MGB"), die Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrags zur Kenntnis genommen haben. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptieren Sie diese vorbehaltlos.
Der Mietvertrag darf nicht kürzer als 3 Tage - 2 Nächte sein.
Im Falle der Nichteinhaltung der Allgemeinen Mietbedingungen sind die Versicherungen nicht anwendbar. In diesem Fall haften Sie für alle Ihnen zurechenbaren Schäden (insbesondere Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Kosten und Gebühren für die Stilllegung des Fahrzeugs).

BEDINGUNGEN, UM EIN FAHRZEUG ZU MIETEN

Außer in den unten genannten Ausnahmefällen muss jeder Fahrer mindestens 24 Jahre alt sein und seit mindestens vier Jahren einen gültigen Führerschein für die gewünschte Fahrzeugkategorie besitzen.
Ein Führerschein, der von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt wurde, ist in Frankreich gültig.
Inhaber eines Führerscheins, der von einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde, müssen einen Führerschein mit Lichtbild vorlegen, der in französischer Sprache verfasst ist oder von einer amtlichen Übersetzung begleitet wird.
Ein internationaler Führerschein muss von einem nationalen Führerschein begleitet sein.
Der Besitz eines "weißen" oder eingeschränkt gültigen Führerscheins oder eine Erklärung über den Verlust oder Diebstahl des Führerscheins berechtigen Sie nicht zur Anmietung eines Fahrzeugs.
Der Mieter bestätigt ehrenwörtlich, dass sein Führerschein gültig ist und insbesondere nicht Gegenstand einer Maßnahme zur Aussetzung, Einschränkung oder Annullierung des Führerscheins ist.

PREPAID-RESERVIERUNG RUN A VAN

Run A Van akzeptiert, dem Mieter ein Fahrzeug im Voraus zu reservieren, sofern eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises der gewünschten Miete geleistet wird.
Diese Anzahlung wird nach Erhalt eingezogen. Sie wird dann von dem Gesamtbetrag abgezogen, den Sie am Tag der Abfahrt des Fahrzeugs noch zu zahlen haben.
Unabhängig von den bereits geleisteten Zahlungen behält sich Run A Van das Recht vor, alle notwendigen Überprüfungen durchzuführen und der Vermietung zuzustimmen oder sie abzulehnen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Im Falle eines mutwilligen Grundes behält sich Run A Van die Möglichkeit vor, die geleisteten Anzahlungen zurückzugeben oder nicht.
Im Falle einer vom Mieter veranlassten Änderung der Reservierung (Daten, Fahrzeugkategorie) berechnet Run A Van dem Mieter 20€ inkl. MwSt. als Vertragsänderungsgebühr.
Reservierungen von weniger als 5 Miettagen sind innerhalb von 21 Tagen vor dem Mietdatum möglich.

STORNIERUNG AUF INITIATIVE DES MIETERS

Jede Stornierung auf Initiative des Mieters muss mindestens 21 Tage vor dem tatsächlichen Mietbeginn per E-Mail oder Telefon an Run A Van gesendet werden. Andernfalls können bereits geleistete Anzahlungen in keiner Form zurückerstattet werden.

Im Rahmen von Buchungsstornierungen, die die Frist von 21 Tagen einhalten, erfolgt die Rückerstattung der Anzahlung per Banküberweisung. Der Mieter muss Run A Van eine Bankverbindung/IBAN für die Rückzahlung der Anzahlung abzüglich der Bankgebühren zur Verfügung stellen.

STORNIERUNG AUF INITIATIVE VON RUN A VAN

Run A Van behält sich das Recht vor, jede Buchung entschädigungslos zu stornieren, wenn Ereignisse außerhalb seiner Kontrolle und/oder höhere Gewalt dazu zwingen, wie z. B. (nicht erschöpfende Liste): Entscheidungen der gesetzlichen Behörden, Streik, Feuer, Naturkatastrophen (Wasserschäden, Unmöglichkeit des Zugangs, Wetterereignisse (Zyklon, Tropensturm...)), verunfalltes oder defektes Fahrzeug usw.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Anzahlung für die Reservierung kann per Bankkarte, Kreditkarte, Banküberweisung, Bargeld oder Bankscheck geleistet werden.
Bei Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter bei Run A Van den gesamten Betrag für den Mietzeitraum abzüglich der geleisteten Anzahlung bezahlen. Andernfalls kann die Vermietung des Fahrzeugs verweigert werden.
Sie müssen außerdem eine Vorautorisierung per Kreditkarte vornehmen oder einen auf Run A Van ausgestellten Scheck hinterlegen, der als Kaution in Höhe von 2500€ (zweitausendfünfhundert Euro inklusive Steuern) gilt.
Als Zahlungsmittel werden Bankkarten, Kreditkarten (Carte Bleue, Visa, Euro-Mastercard, Visa Electron, Visa +, Mastercard Maestro usw.), Bankschecks französischer Institute, Bargeld (nur Euro) und ANCV-Ferienschecks (begrenzt auf 300€ pro Mietvertrag) akzeptiert.

NB: Run A Van akzeptiert keine American Express- oder Diners-Karten, Corporate-Business-Kreditkarten oder Debitkarten, Indigo, Kyriel, Cyrus und Abhebungskarten.
Alle Zahlungen an Run A Van müssen in Euro erfolgen.

BEI ABREISE AUS DEM MIETOBJEKT

Alle Abfahrten von Fahrzeugen erfolgen nach vorheriger Absprache, da Run A Van keine öffentlichen Sprechstunden an seinem Ablageort abhält.
Abfahrten können von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr erfolgen. Abfahrten am Samstag sind nur bei Vermietungen von mehr als 5 Tagen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Run A Van-Personal möglich. Jeder andere Termin, der außerhalb dieser Zeiten beantragt wird, muss ausdrücklich und vorab von Run A Van akzeptiert werden. Der Mieter muss Run A Van so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon über jede Änderung der Abfahrtszeit informieren. Bei nicht angekündigter Verspätung müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren, der sich nach der Verfügbarkeit von Run A Van richtet.
Falls der Mieter am Tag der Abreise aus irgendeinem Grund nicht erscheint und Run A Van nicht vorher informiert wurde, kann Run A Van vom Mieter die Zahlung des gesamten Mietpreises verlangen.
Bevor Sie Ihren Mietvertrag unterschreiben, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit, um den Mietvertrag zu lesen.
Bei der Übernahme des Fahrzeugs stellen Ihnen die Mitarbeiter von Run A Van das von Ihnen gemietete Fahrzeug und seine Funktionsweise vor. Diese Präsentation umfasst auch das Inventar der abnehmbaren oder nicht abnehmbaren, optionalen oder nicht optionalen Fahrzeugausstattung. Sie müssen selbst vor dem Personal von Run A Van bestimmte technische Manipulationen vornehmen, die mit der korrekten Nutzung des Fahrzeugs verbunden sind.
Der Mieter erhält außerdem eine kurze mündliche Zusammenfassung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

INHABER DES MIETVERTRAGS

Der im Mietvertrag angegebene Name des Mieters ist der Name des Hauptfahrers, der bei der Unterzeichnung des Mietvertrags anwesend sein muss und dem die mit der Miete verbundenen Kosten in Rechnung gestellt werden. In bestimmten Fällen (Geschenkgutscheine, Sonderwünsche), die von Run A Van akzeptiert werden, kann der Mietpreis (ohne Kaution, ohne Zusatzkosten) auf den Namen des zweiten Fahrers oder auf den Namen eines Dritten ausgestellt werden.
Außer aus legitimen und unvorhersehbaren Gründen ist/sind nur der/die im Mietvertrag angegebene(n) Fahrer berechtigt, das Fahrzeug zu fahren.
Sie können zusätzliche Fahrer hinzufügen, wobei für jeden zusätzlichen Fahrer ein Zuschlag von 8€/Tag zu zahlen ist.
Sie müssen Run A Van für alle von Ihnen verursachten Schäden entschädigen (einschließlich der Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Kosten und Gebühren für die Stilllegung des Fahrzeugs).

TEILE, DIE BEI DER ABHOLUNG DES FAHRZEUGS VORZULEGEN SIND

Der Fahrer muss bei der Abfahrtsstelle von Run A Van einen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass), das Original seines Führerscheins, eine Bank-, Kredit- oder Debitkarte als Garantie und im Falle einer Run A Van Prepaid-Buchung ein von Run A Van akzeptiertes Zahlungsmittel (siehe oben) vorlegen.
Jeder zusätzliche Fahrer muss bei der Abfahrt des Fahrzeugs ebenfalls einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) und das Original seines Führerscheins vorlegen.

VERSICHERUNGEN

Alle Fahrzeuge der Run A Van-Flotte sind gegen Personen- und Sachschäden an Dritten durch eine Versicherung "Unfallschaden" mit Selbstbeteiligung versichert.
Die Selbstbeteiligung für diese Versicherung beträgt 725€ (siebenhundertfünfundzwanzig Euro).
Alle Fahrzeuge der Run-A-Van-Flotte sind gegen Feuer und Diebstahl versichert.
Die Selbstbeteiligung für diese Versicherung beträgt 725€ (siebenhundertfünfundzwanzig Euro) für Diebstahl und 725€ (siebenhundertfünfundzwanzig Euro) für Feuer.
Alle Fahrzeuge der Run A Van-Flotte sind im Hinblick auf die Fahrergarantie ohne Selbstbeteiligung versichert.
Alle Fahrzeuge der Run A Van-Flotte sind gegen Glasbruch versichert.
Die Selbstbeteiligung, die dieser Versicherung entspricht, beträgt 150€ (einhundertfünfzig Euro).

MEDIATION

Im Falle einer Streitigkeit oder eines Rechtsstreits wird Run A Van seinen Vermittlungsdienst in Anspruch nehmen, der von der Gesellschaft Médiation Professionnelle vertreten wird.

KAUTION

Eine Kaution von 2500€ inkl. MwSt. (Zweitausendfünfhundert Euro) muss am Tag der Fahrzeugübernahme bei Run A Van hinterlegt werden. Im Falle der Verweigerung der Vorautorisierung der Kreditkarte oder des Fehlens der Kaution behält sich Run A Van das Recht vor, dem Mieter die Anmietung des Fahrzeugs zu verweigern.
Die Kaution dient zur Deckung der folgenden Kosten:
- Die Selbstbeteiligung der Unfallversicherung in Höhe von 725€ (siebenhundertfünfundzwanzig Euro);
- Schäden am Fahrzeug oder an Dritten unter den nachfolgend genannten Bedingungen;
- Die Kosten und Gebühren für das Abschleppen, die Stilllegung und die Instandsetzung des Fahrzeugs unter den nachfolgend genannten Bedingungen;
- die Pauschalentschädigung (50 €) für die von Run A Van getragenen Kosten der administrativen Bearbeitung (einschließlich des Austauschs per E-Mail und/oder Telefon, der Suche nach Ersatzteilen, der Erstellung von Kostenvoranschlägen usw.) für Schäden unter 725 €.
- die Pauschalentschädigung (100 €) für die von Run A Van getragenen Verwaltungskosten (einschließlich E-Mail und/oder Telefon, Suche nach Ersatzteilen, Erstellung von Kostenvoranschlägen usw.) für Schäden über 725 €.
- die finanzielle Haftung, die der Mieter bei Nichteinhaltung der GLB schulden könnte und die daher nicht durch den Versicherungsvertrag abgedeckt ist. D. h. sämtliche Gebühren und Kosten bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Gebühren und Kosten, die mit seiner Stilllegung verbunden sind (50€/Tag). Sollten die von Ihnen zu zahlenden Beträge die Kaution übersteigen, bleibt der Mieter bis zur vollständigen Bezahlung für die Gesamtheit dieser Beträge haftbar.
Die Rückgabe oder Vernichtung dieser Kaution erfolgt innerhalb von 3 Werktagen (außer an Sonn- und Feiertagen) nach der Rückgabe des Fahrzeugs an die Run A Van-Agentur (ab dem Tag nach der Rückgabe, wobei die Uhrzeit der SMS gilt, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter gesendet wurde).
Im Falle von Schäden am Fahrzeug oder im Falle eines Rechtsstreits mit dem Mieter behält sich Run A Van die Möglichkeit vor, die im Rahmen des Mietvertrags hinterlegte Kaution zeitlich unbegrenzt einzubehalten.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass Run A Van die Endgebühren, wie im Mietvertrag aufgeführt, berechnet und seiner Kredit- und/oder Debitkarte belastet, sofern es sich um die verwendete Form der Hinterlegung handelt. Run A Van wird den Mieter informieren, bevor er seine Kredit- und/oder Debitkarte mit Gebühren belastet, die am Ende oder nach Beendigung des Mietvertrags festgelegt wurden oder auftreten.
Im Falle einer Kaution per Scheck kann Run A Van diesen Scheck einlösen und die Rückerstattung der Differenz zum geschuldeten Betrag entweder per Scheck oder per Überweisung anbieten.

DEN MIETPREIS

Der Basistarif besteht aus einem Pauschalpreis proportional zur Mietdauer, ohne Kilometerbegrenzung (außer bei Mindestmieten (3 Tage und 2 Nächte), die eine Kilometerpauschale von 270 km vorschlagen), der nach den geltenden Tarifen berechnet wird.
Sie umfasst :
- die Haftpflichtversicherung für Dritte (Drittpersonen) für Personen- und Sachschäden mit einer Selbstbeteiligung von 725€ (inkl. MwSt.) im Falle eines verantwortlichen Schadens,
- die Feuer-/Diebstahlversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 725€,
- die Glasbruchversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150€,
- die Versicherung gegen Unfallschäden mit einer Selbstbeteiligung von 725€,
- Telefonische Hilfe bei Pannen (die während der normalen Nutzung auftreten), Unfällen oder Feuer (Pannenhilfe oder Abschleppen des Fahrzeugs, wenn es nicht mehr fahrbereit ist).

Sollte das Fahrzeug aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Verantwortung des Fahrers liegen, liegen bleiben, kann Run A Van, vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines Fahrzeugs, ein Ersatzfahrzeug anbieten. Falls ein Ersatzfahrzeug verfügbar ist, lässt Run A Van den Mieter einen Zusatz zu seinem Mietvertrag mit der Bezeichnung des Ersatzfahrzeugs ausfüllen und unterschreiben.

Der Preis beinhaltet nicht :
- Treibstoff
- die vom Mieter gewählten Optionen
- eventuelle Kilometerüberschreitungen (3-Tage-Miete)
- Schäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden (Aufstelldächer und ihre Ausstattung, Rückspiegel, Optiken, Aufkleber, Sonnenschutzfolien, Optionen, Karosserieteile usw.).
- die Kosten für die Befundung durch einen Sachverständigen im Streitfall
- Bußgelder, die der Fahrer des Fahrzeugs möglicherweise zu zahlen hat,
- Kosten für Reparaturen, die nicht von den abgeschlossenen Versicherungen übernommen werden und deren Betrag die Selbstbeteiligung im Falle eines haftpflichtigen Vorfalls übersteigt.
- Miete von Spannbettlaken, Kopfkissen und Kopfkissenbezügen (6€/Bettlaken, 2€/Kissen und 2€/Bezüge).

SUPPLEMENTS

Der Mietpreis kann um die unten aufgeführten Zuschläge und optionalen Dienstleistungen erhöht werden.
Alles, was nicht ausdrücklich in der Mietgebühr enthalten ist, wird gesondert in Rechnung gestellt. Die folgende Liste ist nicht erschöpfend:
- Reparatur von Schäden am Fahrzeug,
- Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Stilllegung und Instandsetzung des Fahrzeugs,
- Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs und/oder der Schlüssel.
- Kilometerüberschreitungen (0,45€ inkl. MwSt./zusätzlicher km).
- die Innen- (80€) und Außenreinigung (15€) des Fahrzeugs.
Der Mietpreis wird pauschal berechnet, wobei jeder angefangene Tag ein geschuldeter Tag ist. Das Fahrzeug wird dem Kunden nach vorheriger Absprache zwischen 9.00 und 12.00 Uhr am ersten Miettag zur Verfügung gestellt und muss am letzten Tag der Miete zwischen 9.00 und 18.00 Uhr blind zurückgegeben werden.
Bei Zahlungsverzug berechnet Run A Van dem Mieter eine pauschale Entschädigung (40€ inkl. MwSt.) für Einziehungskosten, zusätzlich zu den Verzugszinsen in Höhe von 3 x dem gesetzlichen Zinssatz.

Verlust/Zerstörung der Schlüssel oder Schlüssel, die im Van eingeschlossen sind.
Bei Verlust oder Zerstörung der Schlüssel oder im Fall, dass die Schlüssel im Van eingeschlossen wurden, muss der Mieter Run A Van per SMS informieren.
Während der Öffnungszeiten der Agentur (9-12 Uhr) muss sich der Mieter auf eigene Faust zur Agentur begeben, um einen Zweitschlüssel ohne Aufpreis abzuholen. Anschließend muss er den Zweitschlüssel noch am selben Tag in der Agentur zurückgeben.
In der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr wird die Nummer eines professionellen Schlossers im Fahrzeug bereitgehalten, der als Ansprechpartner fungiert. Die Kosten für die Leistung des Schlüsseldienstes trägt der Mieter.
- In den Nachtstunden (18:00-9:00 Uhr) wird im Fahrzeug eine Nummer eines Pannendienstes bereitgestellt, der in diesem Zeitfenster der einzige Ansprechpartner ist. Der Mieter muss den Pannendienst kontaktieren, der einen Ersatzlieferwagen an den Standort des Mieters bringt.
Der Mieter trägt die Kosten für den Pannendienst sowie die Kosten für die Tagesmiete des Ersatztransporters. Der Mieter muss sich dann bei Öffnung der Mietstation in diese begeben, um den Zweitschlüssel abzuholen und den Ersatztransporter vor 18 Uhr unter Einhaltung des Rückgabeverfahrens zurückzugeben.

Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs
Wenn die Außenreinigung des Fahrzeugs bei der Rückgabe nicht durchgeführt wurde oder wenn eine gründliche Innenreinigung des Fahrzeugs bei der Rückgabe des Fahrzeugs erforderlich ist, stellt Run A Van dem Mieter den Pauschalbetrag bzw. die Pauschalbeträge von 80€ für eine Innenreinigung und 15€ für eine Außenreinigung in Rechnung.

OPTIONALE DIENSTE

Run A Van bietet dem Mieter an, gegen Bezahlung bestimmte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere die auf der Website www.runavan.re angegebenen.

Die Ausstattungen der Reisefahrzeuge.
Run A Van bietet dem Mieter auch die Möglichkeit, optionale Ausstattungen zur Verfügung zu stellen, je nach Verfügbarkeit und gegen Zahlung eines Pauschalbetrags pro Miete. Die Liste dieser Ausstattungen ist auf der Website www.runavan.re einsehbar.
Dem Mieter wird empfohlen, Run A Van bei der Reservierung des Fahrzeugs mitzuteilen, welche Ausstattungen er im Rahmen seiner Miete zur Verfügung haben möchte. Änderungen der Ausstattung können jedoch am Tag der Abreise je nach Verfügbarkeit vorgenommen werden.
Spannbettlaken und Kopfkissen sind kostenpflichtige Extras, die automatisch in die Berechnung des Mietpreises einbezogen werden. Wenn der Mieter über eigene Spannbettlaken verfügt, hat er die Möglichkeit, diese Option auf besonderen Wunsch zu streichen.

ZUSÄTZLICHE(R) FAHRER(IN)

Außer aus legitimen und unvorhersehbaren Gründen ist/sind nur der/die im Mietvertrag angegebene(n) Fahrer berechtigt, das Fahrzeug zu fahren.

Nur bei Anmietungen von 5 oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen kann der Mieter zusätzliche Fahrer hinzufügen, gegen Zahlung eines pauschalen Zuschlags von 50 € (inkl. MwSt.) pro Zusatzfahrer, der für die gesamte Mietdauer gilt.

Der/die zusätzliche(n) Fahrer müssen bei Abfahrt des Fahrzeugs im Mietvertrag angegeben werden.

ZUSTAND DES FAHRZEUGS

Im Mietvertrag sind die Anzahl der mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer und die Höhe des gelieferten Kraftstoffs bei Mietbeginn angegeben.
Der Mieter muss zusammen mit einem Mitarbeiter von Run A Van den offensichtlichen Zustand des Fahrzeugs, sowohl außen als auch innen, feststellen. Diese Bestandsaufnahme bei Abreise erfolgt per Videoaufnahme mit mündlicher Erwähnung der festgestellten Mängel. Der Mieter muss alle zusätzlichen Beobachtungen machen, die für die Erstellung einer Bestandsaufnahme notwendig sind, die dann als erschöpfend gilt.
Wenn der Mieter bis spätestens 24 Stunden nach der Abreise einen Mangel feststellt, der bei der Abreise des Fahrzeugs nicht angegeben wurde, muss er einen Beweis für den festgestellten Mangel erbringen (z.B. datierte Fotografie oder Video) und sich so schnell wie möglich mit dem Personal von Run A Van in Verbindung setzen. Andernfalls kann Run A Van Beschwerden über Schäden, die angeblich bei der Abfahrt des Fahrzeugs vorhanden waren, nicht berücksichtigen, die nicht in der Abfahrtsbeschreibung aufgeführt sind, und es wird angenommen, dass der Mieter für diese Schäden verantwortlich ist.
Der Mieter muss die auf dem Armaturenbrett angegebene Kilometerzahl und den Kraftstoffstand mit den Angaben im Mietvertrag vergleichen. Der Mieter muss den Mietvertrag durch das Run A Van-Personal korrigieren lassen, wenn er nicht korrekt ist.
Der Mieter vergewissert sich, dass sich eine Kopie des Fahrzeugscheins, der grünen Versicherungskarte und des Unfallberichts im Fahrzeug befindet.
Run A Van stellt dem Mieter in jedem Fahrzeug kostenlos ein Sicherheitspaket (Dreieck+Weste(n)+Feuerlöscher) sowie ein Erste-Hilfe-Paket zur Verfügung. Der Mieter vergewissert sich, dass die Warnweste(n) im Fahrzeuginnenraum angebracht ist/sind, dass ein Warndreieck im Kofferraum oder unter der Rücksitzbank angebracht ist und dass der unbenutzte Feuerlöscher im Fahrzeug vorhanden ist. Andernfalls muss der Mieter das Run A Van-Personal bitten, ihm die fehlenden Elemente zu liefern.
Im Falle der Benutzung eines oder mehrerer Elemente des Erste-Hilfe-Kits muss der Mieter Run A Van bei der Rückkehr des Fahrzeugs darüber informieren, es sei denn, das oder die Elemente wurden identisch ersetzt.

WÄHREND DER MIETE

Le Locataire a la garde juridique du Véhicule à compter de sa livraison ; il en est dès lors responsable jusqu’à la restitution des clés.
Run A Van se dégage de toute responsabilité en cas de défaut de présentation des documents obligatoires photocopiés qui sont remis au départ de la location.
Le locataire s’engage à prendre soin du Véhicule et à en faire un usage raisonnable, normal et prudent.
Sont notamment considérés comme des usages anormaux du Véhicule (liste non exhaustive) :
– l’utilisation du Véhicule non conforme à sa destination (erreur de carburant, erreur de cuve de remplissage (eau<=>carburant) même si c’est le fait d’un tiers qui aurait dû être averti des spécificités du véhicule, casse de l’embrayage suite à mauvaise utilisation, mauvaise appréciation du gabarit du Véhicule, circulation en dépit des alertes apparaissant sur le tableau de bord du Véhicule, modification apportée au Véhicule, déplacement du véhicule avec le toit levé, etc…),
– la circulation en dehors des voies carrossables,
– la traversée de radier submergé,
– l’utilisation du Véhicule pour fournir, à titre onéreux, un service de transport de personnes (ex : taxi) ou de marchandises (ex : déménagements ou livraisons payants),
– le transport de matières inflammables, explosives, corrosives ou comburantes,
– l’utilisation du Véhicule pour l’apprentissage de la conduite,
– l’utilisation du Véhicule dans le cadre d’épreuves, courses ou compétitions sportives automobiles (ou leurs essais) ou de reconnaissances d’itinéraires de rallye,
– la conduite du Véhicule sous l’influence de spiritueux, de narcotiques, de drogues ou stupéfiants non prescrits médicalement,
– la sous-location du Véhicule à un tiers,
– l’utilisation excessive de la batterie moteur et/ou auxiliaire en dépit des consignes de départ ou des indicateurs du véhicule,
– la dégradation volontaire du véhicule.

Im Falle von Pannen, Unfällen oder Schäden, die durch eine oder mehrere anormale Nutzungen des Fahrzeugs entstehen, sind die Versicherungen nicht anwendbar. In diesem Fall haften Sie für alle Ihnen zurechenbaren Schäden (insbesondere Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für die Stilllegung des Fahrzeugs).

Run A Van informiert den Mieter, dass es aus hygienischen Gründen strengstens verboten ist, Tiere (alle Arten) in allen Run A Van-Fahrzeugen zu transportieren. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 80€ (inkl. MwSt.) fällig, die je nach Fall erhöht werden kann.

Run A Van informiert den Mieter außerdem darüber, dass alle seine Fahrzeuge Nichtraucherfahrzeuge sind und dass bei Zuwiderhandlung eine Pauschalentschädigung von 80€ inkl. MwSt. für die spezielle Reinigung erhoben wird.

SICHERHEIT

Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbedingungen einzuhalten, insbesondere die fahrzeugspezifischen Höchstkapazitäten in Bezug auf die Anzahl der Insassen und/oder das Gewicht des Gepäcks oder der beförderten Waren.
Während der Mietdauer und in Abhängigkeit von der Anzahl der zurückgelegten Kilometer verpflichtet sich der Mieter, die üblichen Kontrollen des Fahrzeugs (Wasserstand, Motorölstand bei mehr als 1000 km, Reifendruck usw.) entsprechend einer angemessenen Nutzung durchzuführen. In diesem Zusammenhang muss der Mieter alle Warnsignale der Warnleuchten auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs beachten und gegebenenfalls die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen (insbesondere Notstopp).
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug während des Parkens abzuschließen, die Diebstahlsicherung, sofern vorhanden, zu verriegeln, Ihre persönlichen Gegenstände in den Ablagefächern oder im Kofferraum zu verstauen und keine von außerhalb des Fahrzeugs sichtbaren Gegenstände zurückzulassen. Es wird davon abgeraten, während des Parkens die Vorhänge zuzuziehen, um keine Aufmerksamkeit zu erregen.
Die Fahrzeuge sind mit einer oder mehreren Warnwesten (im Fahrgastraum) und einem Warndreieck (in einer Ablage im hinteren Teil des Fahrzeugs) ausgestattet. Dieses Sicherheitspaket (Dreieck + Weste(n)) wird Ihnen während der Mietdauer zur Verfügung gestellt. Bei Nichtrückgabe dieses Kits (Dreieck + Weste(n)) bei der Rückgabe des Fahrzeugs berechnet Run A Van Ihnen eine pauschale Strafe (50€ inkl. MwSt.).
Die Nichtrückgabe des Feuerlöschers wird mit 50€ inkl. MwSt. und die Nichtrückgabe des Erste-Hilfe-Kits mit 20€ inkl. MwSt. berechnet.

STRAFZETTEL

Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Mieter als Mieter des Fahrzeugs zivilrechtlich und finanziell für die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung verantwortlich und muss die in diesem Zusammenhang im Rahmen des Mietverhältnisses auferlegten Bußgelder selbst und fristgerecht begleichen.

Im Falle eines Verstoßes, der nicht sofort von einem Beamten der Ordnungskräfte festgestellt wird, muss der Mieter Run A Van unbedingt über den zukünftigen Posteingang dieses Strafzettels, der während seiner Miete entstanden ist, informieren. Dieser Strafzettel wird von Run A Van bearbeitet und mit 20€ (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.

PANNEN, UNFÄLLE UND DIEBSTAHL

Im Falle einer Funktionsstörung, einer Panne des Fahrzeugs oder eines Unfalls, der eine sofortige oder dringende Reparatur erfordert oder nicht: DER MIETER MUSS KEINE REPARATUREN (einschließlich der Reifen) durchführen, ohne zuvor Run A Van unter den im Mietvertrag angegebenen Servicenummern kontaktiert zu haben.
Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug mit oder ohne identifizierte Dritte muss der Mieter Run A Van innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, informieren und der Run A Van Agentur innerhalb von 5 Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, einen ordnungsgemäß ausgefüllten und vom Mieter und dem betroffenen Dritten, falls es einen solchen gibt, unterzeichneten gütlichen Bericht übergeben.
Im Falle der Flucht des Dritten muss der Mieter das Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs notieren und darauf achten, die Kontaktdaten möglicher Zeugen zu sammeln. Ohne diese Informationen wird der Mieter als haftbar angesehen und muss die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs und/oder gegebenenfalls die Selbstbeteiligung der Versicherung zahlen.
Bei Streitigkeiten mit Dritten muss der Mieter die Polizei oder die Gendarmerie einschalten, damit diese den Sachverhalt feststellen und ihm beim Ausfüllen des Unfallberichts helfen können.
Im Falle eines Diebstahls (Diebstahl des Fahrzeugs oder Einbruchdiebstahl) muss der Mieter Run A Van benachrichtigen und sofort die Gendarmerie oder die Polizei einschalten.
Bei einem Unfall oder Schaden mit oder ohne identifizierte Dritte und unabhängig davon, ob der Mieter haftbar ist oder nicht, ist die Abgabe eines ausgefüllten und unterschriebenen Unfallberichts obligatorisch. Run A Van stellt dem Mieter sämtliche Schäden in Rechnung, die ihm zuzuschreiben sind (insbesondere Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs, zuzüglich der Kosten für die Stilllegung und Instandsetzung des Fahrzeugs).

REIFENDEGRADATION UND REIFENPANNEN

Während der Mietdauer steht das Fahrzeug unter der Verantwortung des Mieters. Der Mieter ist für alle Vorkommnisse an den Reifen verantwortlich.
Wenn bei der Rückgabe des Fahrzeugs Schäden festgestellt werden, die den Austausch eines Reifens erfordern, wird Run A Van dem Mieter die Kosten für den Austausch in Rechnung stellen, abzüglich der Abnutzung, wenn diese weniger als 20% im Vergleich zu einem neuen Reifen beträgt.
Wenn die Abnutzung mehr als 20% beträgt, ist Run A Van verpflichtet, das betroffene Reifenpaar zu ersetzen und stellt dem Mieter die Kosten für diese Reparatur in Rechnung, abzüglich der vom Dienstleister festgestellten Abnutzung.

Im Falle einer Reifenpanne verfügt der Mieter über die Originalausstattung des Fahrzeugs, um den platten Reifen durch das Reserverad zu ersetzen. Dieser Eingriff ist nicht Teil der Hilfeleistung von Run A Van. Die Reparatur des platten Reifens geht zu Lasten des Mieters, der sie so schnell wie möglich selbst in einer Werkstatt vornehmen muss. Auf keinen Fall darf der Mieter ohne Reserverad weiterfahren. Im Falle einer Reifenpanne, die zu einer zu starken Beschädigung des Reifens geführt hat, sodass eine Reparatur nicht mehr möglich ist (z. B. Aufprall auf die Seitenwand oder Platzen des Reifens), muss der Mieter Run A Van sofort darüber informieren und sich in einer Agentur ein neues Ersatzrad besorgen. Dieser Ersatz wird dem Mieter unter den im vorherigen Absatz erläuterten Bedingungen in Rechnung gestellt.

SCHÄDEN AM FAHRZEUG ODER AN DRITTEN

Im Falle eines Unfalls oder eines Schadens am Mietfahrzeug, mit oder ohne identifizierte Dritte, muss der Mieter Run A Van innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis hat, informieren. Wenn die Versicherungen anwendbar sind, wird Run A Van ihm den Betrag der Versicherungsselbstbeteiligung von 725€ inkl. MwSt. für die von den Versicherungen übernommenen Schäden in Rechnung stellen, zuzüglich der Kosten und Gebühren, die mit seiner Immobilisierung und Instandsetzung verbunden sind (Sonnenschutzfolie, Klebewerbung, Lackierung, Run A Van Personalzeit, Zubehör, usw.), sowie eine Pauschalentschädigung (50€ inkl. MwSt.) für die von Run A Van getragenen Kosten der Verwaltungsbearbeitung, bis zur Höhe der im Vertrag festgelegten Kautionssumme.
N.B.: Schäden am Fahrzeug, die der Mieter während der Vorführung des Fahrzeugs verursacht, sind dem Mieter zuzurechnen, auch wenn der Vertrag oder die ursprüngliche Bestandsaufnahme noch nicht erstellt wurde.
Der Mieter ist vor, während und nach der Anmietung für seine Kinder verantwortlich. Run A Van übernimmt keine Verantwortung für Vorfälle, bei denen minderjährige Personen während der Anwesenheit in der Mietstation beschädigt oder verletzt werden.
Unter keinen Umständen darf der Mieter das gemietete Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne zurücklassen. Der Mieter muss das Fahrzeug unter seiner Verantwortung halten, bis die Hilfe von Run A Van eingreifen kann.
Bei Diebstahl des Fahrzeugs: Der Mieter muss innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, den Diebstahl bei den zuständigen Behörden anzeigen und der Run A Van Agentur das Protokoll der Anzeigeerstattung, die Schlüssel und alle Diebstahlsicherungssysteme des Fahrzeugs übergeben.
Im Falle eines Diebstahls der Schlüssel mit dem Fahrzeug muss der Mieter darauf achten, dies den zuständigen Behörden zu melden, um es in der eingereichten Anzeige zu vermerken.
Andernfalls und außer bei höherer Gewalt, die die Übergabe des Anzeigeprotokolls und der Fahrzeugschlüssel innerhalb dieser Frist unmöglich macht, sind die Versicherungen nicht anwendbar und Run A Van stellt dem Mieter die Gesamtheit der ihm zuzuschreibenden Schäden in Rechnung (insbesondere die am Fahrzeug erlittenen Schäden bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der mit seiner Stilllegung und Instandsetzung verbundenen Gebühren und Kosten).
Die vom Mieter verursachten Schäden können sich auf das gesamte Fahrzeug, sowohl innen als auch außen, beziehen. Die mit der Wiederherstellung verbundenen Kosten werden dem Mieter nach Erstellung eines Kostenvoranschlags für den Ersatz oder die Reparatur mitgeteilt.

DIE KOSTEN FÜR DIE STILLLEGUNG UND INSTANDSETZUNG DES FAHRZEUGS

Im Falle eines Unfalls oder im Falle einer unsachgemäßen Benutzung des Fahrzeugs, der Ausrüstungen oder der Organe des Fahrzeugs werden die festgestellten Schäden nach der Erstellung eines Kostenvoranschlags bei einem Fachmann und/oder durch Run A Van geschätzt.
Bei größeren Schäden und/oder bei Uneinigkeit mit dem Mieter kann Run A Van oder der Versicherer einen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens anfordern, in dem die Art und die Kosten der Reparaturen detailliert aufgeführt werden. Die Kosten des Gutachtens gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Die mit der Stilllegung und Instandsetzung des Fahrzeugs verbundenen Gebühren und Kosten können Folgendes umfassen:
- Die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs und möglicherweise die Kosten für die Lieferung eines Ersatzfahrzeugs,
- Kosten, die von professionellen Mechanikern und/oder Karosseriebauern ermittelt wurden,
- Kosten für den Rückkauf und die Lieferung von Teilen, Ausrüstungen, abnehmbarem oder nicht abnehmbarem Zubehör, sowohl außen als auch innen am Fahrzeug, Sonnenschutzfolie, Klebewerbung,
- die Berechnung der Zeit, die Run A Van für die Reparatur und/oder Instandsetzung oder den Austausch von Teilen, Ausrüstungsgegenständen, abtrennbarem oder nicht abtrennbarem Zubehör außen und innen am Fahrzeug aufgewendet hat, zum Preis von 50 € inkl. MwSt./Stunde/Person,
- die Berechnung der Reisekosten, die für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, Arbeiten, Reparaturen und/oder die Instandsetzung des Fahrzeugs und/oder dieser abtrennbaren oder nicht abtrennbaren Ausrüstungen und Zubehörteile erforderlich sind (0,45 € inkl. MwSt./km),
- die Kosten für die Stilllegung des Fahrzeugs über den Mietzeitraum des vorliegenden Vertrags hinaus in Höhe von 50€ inkl. MwSt./Tag, an dem das Fahrzeug stillgelegt wurde, bis zur ausreichenden Instandsetzung des Fahrzeugs, damit es erneut gemietet werden kann.
Die von der Versicherung übernommenen Kosten und Gebühren, die in der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung in Höhe von 725€ inkl. MwSt. enthalten sind, werden von der Versicherung eindeutig festgelegt. Alle anderen zusätzlichen Kosten werden entweder durch die Kaution in Höhe ihrer tatsächlichen Kosten gedeckt und begrenzt oder zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn ihre Höhe die Kaution übersteigt und der Mieter gegen die vorliegenden AGB verstoßen hat.

Im Falle von Pannen, Unfällen oder Schäden, die durch eine oder mehrere anormale Nutzungen des Fahrzeugs entstehen, sind die Versicherungen nicht anwendbar. In diesem Fall haften Sie für alle Ihnen zurechenbaren Schäden (insbesondere Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für die Stilllegung des Fahrzeugs).

ERSATZFAHRZEUG

Bei der Reservierung des Fahrzeugs informiert Run A Van den Mieter darüber, dass Run A Van dem Mieter ein anderes Fahrzeug anbieten muss, falls ein von Run A Van unabhängiges Ereignis eintritt, das das reservierte Fahrzeug völlig unbrauchbar macht (Unfall, Diebstahl, Nichtverfügbarkeit von neuen Teilen...). Je nach Verfügbarkeit von Run A Van kann das Fahrzeug eine identische, höhere oder niedrigere Kategorie haben. Nur im Fall, dass die Fahrzeugkategorie niedriger ist, wird Run A Van den Preis des tatsächlich gemieteten Fahrzeugs anwenden, ohne weitere Entschädigung.
Wenn mehrere Ereignisse dieser Art gleichzeitig bei mehreren unserer Fahrzeuge auftreten, müssen wir die Reservierung stornieren, da die Flotte von Run A Van nicht erweiterbar ist, und der Mieter erhält die gesamte Anzahlung ohne weitere Entschädigung zurück. Run A Van kann den Mieter jedoch bei der Suche nach alternativen Lösungen mit lokalen Anbietern begleiten.

Im Falle von Pannen, Unfällen oder Schäden, die durch eine oder mehrere abnormale Nutzungen des Fahrzeugs entstanden sind oder die den Mieter direkt zur Verantwortung ziehen, behält sich Run A Van das Recht vor, dem Mieter ein anderes Fahrzeug anzubieten oder nicht.

In diesem Fall und wenn der Mieter sich für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs entscheidet, lässt Run A Van den Mieter einen neuen Mietvertrag ausfüllen und unterschreiben, der sich auf die Anmietung des Ersatzfahrzeugs bezieht. Dieser neue Vertrag wird zum geltenden Tarif in Rechnung gestellt und eine neue Kaution wird hinterlegt.

SAUBERKEIT BEI DER RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

Das Fahrzeug muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es übernommen wurde.
Dies bedeutet, dass der Mieter :
- das Innere des Fahrzeugs einschließlich der Kofferräume saugen
- den Boden bürsten, falls Schlamm vorhanden ist
- den Kühlschrank, das Geschirr und das Kochsystem mit Haushaltsmitteln reinigen.
- Kraftstoff wieder auffüllen
- das Fahrzeug außen reinigen, indem Sie es an einer Tankstelle durch die Waschrolle fahren.

ORT UND ART DER RÜCKGABE

Alle Rückgaben von Fahrzeugen dürfen nur am Standort von Run A Van, 63 rue Général Lambert in St. Leu, auf dem Gelände des Unternehmens und zu den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen erfolgen. Die maximale Zeit für die Rückgabe der Fahrzeuge ist 18.00 Uhr.
In besonderen Fällen, insbesondere im Zusammenhang mit Flugzeiten, und nur nach Zustimmung von Run A Van, kann das gemietete Fahrzeug auch nach dieser Zeit zurückgegeben werden.
Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt blind, d.h. in der Agentur, aber ohne Anwesenheit des Run A Van-Personals.
Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Gelände der Agentur abgestellt und der Schlüssel an der dafür vorgesehenen Stelle hinterlegt werden, unabhängig vom Wochentag, einschließlich Sonn- und Feiertagen.
Ein Verfahren zur Fahrzeugrückgabe wird dem Mieter vor der Anmietung per E-Mail zugesandt und ist im Fahrzeug verfügbar. Sobald das Fahrzeug bei der Agentur abgegeben und die Schlüssel am vorgesehenen Ort deponiert wurden, muss der Mieter Run A Van per SMS benachrichtigen, wodurch die Verantwortung des Mieters für das Fahrzeug endet.
Ohne SMS bleibt das Fahrzeug unter der Verantwortung des Mieters und alle Schäden, Feuer oder Diebstahl, die am Fahrzeug zwischen der Abgabe und der Abholung durch Run A Van auftreten können, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Im Falle einer blinden Rückgabe an einem anderen Ort als den Räumlichkeiten von Run A Van wird das Fahrzeug als verlassen betrachtet und alle Schäden, Feuer oder Diebstahl, die am Fahrzeug zwischen dem Verlassen und der Abholung durch Run A Van entstehen können, gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.

MIETVERLÄNGERUNG ODER VORZEITIGE RÜCKGABE

Jede vom Mieter gewünschte Verlängerung der Mietdauer muss Gegenstand einer spezifischen Anfrage per Telefon oder E-Mail sein und von Run A Van schriftlich per SMS oder E-Mail bestätigt werden. Der Preis für einen zusätzlichen Tag entspricht dem Tagestarif auf der Grundlage des Pauschalpreises für 4 Miettage für die betreffende Fahrzeugkategorie.
Eine vorzeitige Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs berechtigt Run A Van nicht zu einer Rückerstattung der nicht genutzten und ursprünglich im Vertrag enthaltenen Tage.
Falls das Fahrzeug unabhängig vom Mieter oder einem Dritten stillgelegt wird und kein Ersatzfahrzeug angeboten werden kann, kann Run A Van dem Mieter eventuell eine Rückerstattung der nicht genutzten Miettage anbieten.

ÖFFNUNGSZEITEN

Der Mieter muss das Fahrzeug, die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere zu dem im Mietvertrag vereinbarten Datum und der vereinbarten Uhrzeit, d.h. maximal 18.00 Uhr, an Run A Van zurückgeben.
Der Mieter muss Run A Van so schnell wie möglich über alle Ereignisse informieren, die ihn daran hindern, das Fahrzeug zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben, da dies eine Veruntreuung darstellt, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Falls der Mieter die Mietdauer verlängern möchte, muss er Run A Van so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen. Der Mietvertrag muss vor Ablauf der ursprünglichen Mietdauer entsprechend geändert werden.
In jedem Fall schuldet der Mieter den Mietpreis und eventuelle Kosten im Zusammenhang mit Schäden am Fahrzeug bis zur Rückgabe des Fahrzeugs an Run A Van.
Das Fahrzeug gilt als zurückgegeben, wenn der Mieter die Fahrzeugschlüssel an dem Ort hinterlegt, der mit einer verbindlichen SMS angegeben wurde. Solange keine SMS verschickt wurde, bleibt der Mieter für das Fahrzeug verantwortlich und haftet für den Mietpreis und die von ihm verursachten Schäden (insbesondere Schäden am Fahrzeug) bis zur tatsächlichen Übergabe der Fahrzeugschlüssel.
Run A Van kann in keinem Fall für Güter haftbar gemacht werden, die der Mieter nach Ablauf des Mietvertrags im Fahrzeug zurücklässt.

KRAFTSTOFF

Run A Van stellt dem Mieter ein vollgetanktes Fahrzeug zur Verfügung. Das Fahrzeug muss daher mit vollem Kraftstofftank zurückgegeben werden.
Falls das Fahrzeug ohne vollen Tank zurückgegeben wird, berechnet Run A Van dem Mieter eine Pauschalentschädigung von 150 €.

KONTROLLE DES ZUSTANDS DES FAHRZEUGS

Das Personal von Run A Van führt am Tag nach dem Rückgabedatum (innerhalb von maximal 72 Stunden) eine Bestandsaufnahme des Fahrzeugs durch.

Da die Rückgabe des Mietobjekts blind erfolgt, überlässt der Mieter die Kontrolle des Fahrzeugs dem Personal von Run A Van und akzeptiert de facto die eventuellen Feststellungen. Run A Van lädt den Mieter ein, eine Bestandsaufnahme des Fahrzeugs vorzunehmen, indem er das Fahrzeug fotografiert, sobald es auf dem Gelände der Agentur geparkt wurde. 

Wenn der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs den Wunsch hat, den augenscheinlichen Zustand des Fahrzeugs mit einem Mitarbeiter zu überprüfen und mit dem im Mietvertrag angegebenen Zustand zu vergleichen, muss er das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Mietstation zurückgeben, d. h. montags bis freitags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr. Bei Rückgabe an Sonn- und Feiertagen ist eine kontradiktorische Bestandsaufnahme nicht möglich. 

Wenn der offensichtliche Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe von dem bei der Abreise abweicht, wobei das Video des Abreiseprotokolls maßgeblich ist, stellt Run A Van dem Mieter den festgestellten Schaden in Rechnung, zuzüglich der Gebühren und Kosten, die mit der Immobilisierung des Fahrzeugs und seiner Instandsetzung verbunden sind.

Wenn der Mieter beschließt, diese kontradiktorische Kontrolle bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht mit Run A Van durchzuführen, überträgt er Run A Van die alleinige Durchführung dieser Kontrolle und akzeptiert die so gemachten Feststellungen und die Fakturierung der entsprechenden Schäden, zuzüglich der Gebühren und Kosten, die mit der Immobilisierung des Fahrzeugs und seiner Instandsetzung gegebenenfalls verbunden sind.

In jedem Fall berechnet Run A Van dem Mieter im Falle eines oder mehrerer Schäden am Fahrzeug eine Pauschalentschädigung (50€ inkl. MwSt.) für die von Run A Van getragenen Kosten der administrativen Bearbeitung.

DATENSCHUTZ / DATENSCHUTZPOLITIK

Als Datenverarbeiter können wir Ihre persönlichen Daten und die Daten von zusätzlichen Fahrern, die wir im Zusammenhang mit dem Vertrag oder einem anderen damit verbundenen Vertrag oder Service erhalten haben (die persönlichen Daten des Kunden), verwenden und sie für die in diesem Absatz genannten Zwecke unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und unserer Datenschutzrichtlinie, die weiter unten eingesehen werden kann, weitergeben.
Wir, Run A Van, dürfen :
- Persönliche Daten des Kunden für die Verwaltung der Vermietung, unserer Geschäftsbeziehung und unseres Treueprogramms nutzen, um mit Ihnen zu kommunizieren oder Sie bei Ihrer Vermietung zu unterstützen. Wir nutzen die personenbezogenen Daten des Kunden zu diesen Zwecken aufgrund der vertraglichen Notwendigkeit oder unserer berechtigten Interessen an der Bereitstellung der angeforderten Dienstleistungen unter Wahrung der Rechte zum Schutz personenbezogener Daten, die Ihnen und jedem zusätzlichen Fahrer zustehen.
- Persönliche Daten des Kunden im Zusammenhang mit einem Vorfall in Ihren Geschäften oder denen eines zusätzlichen Fahrers mit uns aufbewahren, wenn wir der Ansicht sind, dass Sie oder der zusätzliche Fahrer aufgrund dieses Vorfalls ein Risiko für zukünftige Vermietungen darstellen könnten. Dazu gehören beispielsweise Daten über Zahlungsausfälle, Diebstahl oder Schäden am Fahrzeug, unangemessenes Verhalten gegenüber dem Personal oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Diese Daten könnten den Inhaber des Namens, mit dem sie verknüpft sind, daran hindern, später ein anderes Fahrzeug zu mieten.
- Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden zur Durchführung von Umfragen zur Kundenzufriedenheit per Telefon oder E-Mail. Wir nutzen die personenbezogenen Daten des Kunden für diese Zwecke auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen an der Kundenzufriedenheit mit den von uns angebotenen Dienstleistungen unter Wahrung der Datenschutzrechte, die Ihnen und allen zusätzlichen Fahrern zustehen.
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- um Statistiken und Analysen über die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen durch Sie oder zusätzliche Fahrer zu erstellen, einschließlich anonymisierter Statistiken, die es uns ermöglichen, unseren Kunden in Zukunft einen besseren Service zu bieten.

63 rue Général Lambert
97436 Saint Leu
SIREN 799379854 - APE 7711A
Dem Mietvertrag beigefügte GLB