Allgemeine Mietbedingungen
RUFE . REISEN SIE . ENTDECKEN SIE ...
Damit Ihre Reise unter optimalen Bedingungen verläuft, bitten wir Sie, die folgenden Informationen über die Anmietung eines Fahrzeugs (im Folgenden "Fahrzeug(e)") und die optionalen Versicherungen und Zusatzversicherungen, die Sie als "Mieter" in Anspruch nehmen können, zur Kenntnis zu nehmen.
Indem Run A Van Ihnen ein Fahrzeug überlässt, verpflichtet sich Run A Van Ihnen gegenüber und Sie verpflichten sich im Gegenzug unter den allgemeinen und spezifischen Vertragsbedingungen sowie den nachfolgend dargelegten Tarifbedingungen (nachfolgend "Mietbedingungen" oder "MGB"), von denen Sie bestätigen, dass Sie sie vor der Unterzeichnung des Mietvertrags zur Kenntnis genommen haben. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptieren Sie diese vorbehaltlos.
Der Mietvertrag darf nicht kürzer als 3 Tage - 2 Nächte sein.
Im Falle der Nichteinhaltung der Allgemeinen Mietbedingungen sind die Versicherungen nicht anwendbar. In diesem Fall haften Sie für alle Ihnen zurechenbaren Schäden (insbesondere Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Kosten und Gebühren für die Stilllegung des Fahrzeugs).
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG EINES FAHRZEUGS
Mit Ausnahme der unten genannten Ausnahmen muss jeder Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der der gewünschten Fahrzeugkategorie entspricht.
Ein Führerschein, der von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt wurde, ist in Frankreich gültig.
Inhaber eines Führerscheins, der von einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde, müssen einen Führerschein mit Lichtbild vorlegen, der in französischer Sprache abgefasst oder von einer amtlichen Übersetzung begleitet ist.
Einem internationalen Führerschein muss ein nationaler Führerschein beigefügt werden.
Der Besitz eines "weißen" oder eingeschränkten Führerscheins oder eine Meldung über den Verlust oder Diebstahl des Führerscheins berechtigen Sie nicht zur Anmietung eines Fahrzeugs.
Der Mieter bestätigt ehrenwörtlich, dass sein Führerschein gültig ist, und dass er insbesondere nicht Gegenstand einer Maßnahme zur Aussetzung, Einschränkung oder Annullierung des Führerscheins ist.
PREPAID-RESERVIERUNG RUN A VAN
Run A Van akzeptiert, dem Mieter ein Fahrzeug im Voraus zu reservieren, sofern eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrages der beantragten Miete geleistet wird.
Diese Anzahlung wird nach Erhalt eingezogen. Sie wird dann von dem Gesamtbetrag abgezogen, den Sie am Tag der Abreise des Fahrzeugs noch zu zahlen haben.
Unabhängig von den bereits geleisteten Zahlungen behält sich Run A Van das Recht vor, alle notwendigen Überprüfungen vorzunehmen und im Falle eines berechtigten Grundes der Vermietung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Im Falle eines mutwilligen Grundes behält sich Run A Van die Möglichkeit vor, die geleisteten Anzahlungen zurückzugeben oder nicht.
Im Falle einer Änderung der Buchung (Daten, Fahrzeugkategorie) durch den Mieter stellt Run A Van dem Mieter 20€ inkl. MwSt. als Vertragsänderungsgebühr in Rechnung.
Stornierung auf Initiative des Mieters
Jede Stornierung auf Initiative des Mieters muss mindestens 21 Tage vor dem tatsächlichen Mietbeginn per E-Mail oder Telefon an Run A Van gesendet werden. Andernfalls können bereits geleistete Anzahlungen in keiner Form zurückerstattet werden.
Stornierung auf Initiative von Run A Van
Run A Van behält sich das Recht vor, jede Buchung entschädigungslos zu stornieren, wenn Ereignisse außerhalb seiner Kontrolle und/oder höhere Gewalt dazu zwingen, wie z. B. (nicht erschöpfende Liste): Entscheidungen der gesetzlichen Behörden, Streik, Feuer, Naturkatastrophen (Wasserschäden, Unmöglichkeit des Zugangs, Wetterereignisse (Zyklon, Tropensturm...)), verunfalltes oder defektes Fahrzeug usw.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Anzahlung für die Reservierung kann per Bankkarte, Kreditkarte, Banküberweisung, Bargeld oder Bankscheck geleistet werden.
Bei Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter bei Run A Van den gesamten Betrag für die Mietdauer abzüglich der geleisteten Anzahlungen bezahlen. Andernfalls kann die Vermietung des Fahrzeugs verweigert werden.
Sie müssen außerdem eine Vorautorisierung per Kreditkarte vornehmen oder einen auf Run A Van ausgestellten Scheck hinterlegen, der als Kaution in Höhe von 2500€ (zweitausendfünfhundert Euro inklusive Steuern) gilt. Der Scheck oder die Karte muss auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt sein.
Als Zahlungsmittel werden Bank- oder Kreditkarten (Carte Bleue, Visa, Euro-Mastercard, Visa Electron, Visa +, Mastercard Maestro usw.), Bankschecks französischer Institute, Bargeld (nur Euro) und ANCV-Ferienschecks (begrenzt auf 300 € pro Mietvertrag) akzeptiert.
Die Bank- oder Kreditkarte, die zur Zahlung der Miete verwendet wird, muss die des Hauptfahrers oder eventuell die des Zweitfahrers sein und mit der Bank-, Kredit- oder Debitkarte übereinstimmen, die bei Mietbeginn vorgelegt wird.
Hinweis: Run A Van akzeptiert keine American Express-, Diners-, Corporate-Business-Kredit- oder Debitkarten, Indigo, Kyriel, Cyrus oder Geldautomatenkarten.
Alle Zahlungen an Run A Van müssen in Euro erfolgen.
BEI ABREISE AUS DEM MIETOBJEKT
Alle Abfahrten von Fahrzeugen erfolgen nach vorheriger Absprache, da Run A Van keine öffentlichen Sprechstunden an seinem Ablageort abhält.
Die Abreise der Fahrzeuge kann von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr erfolgen. Abfahrten am Samstag sind nur bei Vermietungen von mehr als 5 Tagen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Personals von Run A Van möglich. Jeder andere Termin, der außerhalb dieser Zeiten beantragt wird, muss ausdrücklich und vorab von Run A Van akzeptiert werden. Der Mieter muss Run A Van so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon über jede Änderung der Abfahrtszeit informieren. Bei nicht angekündigter Verspätung müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren, der von der Verfügbarkeit von Run A Van abhängig ist.
Falls der Mieter am Tag der Abreise aus irgendeinem Grund nicht erscheint, und ohne vorherige Benachrichtigung von Run A Van, kann Run A Van vom Mieter die Zahlung des gesamten Mietpreises verlangen.
Bevor Sie Ihren Mietvertrag unterschreiben, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit, um den Mietvertrag zu lesen.
Bei der Übernahme des Fahrzeugs stellen Ihnen die Mitarbeiter von Run A Van das von Ihnen gemietete Fahrzeug und seine Funktionsweise vor. Diese Präsentation umfasst auch das Inventar der Ausstattungen des Fahrzeugs, die abtrennbar oder nicht abtrennbar sind und optional oder nicht optional sind. Sie müssen selbst vor den Augen des Run A Van-Personals bestimmte technische Manipulationen vornehmen, die mit der korrekten Nutzung des Fahrzeugs verbunden sind.
Dem Mieter wird auch eine kurze mündliche und zusammenfassende Erinnerung an diese GLB dargelegt.
INHABER DES MIETVERTRAGS
Der im Mietvertrag angegebene Name des Mieters ist der Name des Hauptfahrers, der bei der Unterzeichnung des Mietvertrags anwesend sein muss und dem die mit der Miete verbundenen Kosten in Rechnung gestellt werden. In bestimmten Fällen (Geschenkgutscheine, Sonderwünsche), die von Run A Van akzeptiert werden, kann der Mietpreis (ohne Kaution, ohne Zusatzkosten) auf den Namen des zweiten Fahrers oder auf den Namen eines Dritten ausgestellt werden.
Außer aus legitimen und unvorhersehbaren Gründen ist/sind nur der/die im Mietvertrag angegebene(n) Fahrer berechtigt, das Fahrzeug zu fahren.
Sie können zusätzliche Fahrer hinzufügen, wobei für jeden zusätzlichen Fahrer ein Aufpreis von 8€/Tag zu zahlen ist.
Im Falle eines Schadens am Fahrzeug, der während der Fahrt durch einen im Mietvertrag nicht genannten Fahrer verursacht wird, greifen die Versicherungen nicht und Sie müssen Run A Van für alle Ihnen zurechenbaren Schäden entschädigen (insbesondere für Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der mit seiner Stilllegung verbundenen Kosten und Gebühren).
TEILE, DIE BEI DER ABHOLUNG DES FAHRZEUGS VORZULEGEN SIND
Der Fahrer muss im Run A Van-Büro der Abreise einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass), das Original seines Führerscheins, eine Bank-, Kredit- oder Debitkarte als Garantie und im Falle einer Run A Van-Prepaid-Buchung ein von Run A Van akzeptiertes Zahlungsmittel (siehe oben) vorlegen.
Jeder zusätzliche Fahrer muss außerdem bei der Abfahrt des Fahrzeugs einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) und das Original seines Führerscheins vorlegen.
VERSICHERUNGEN
Alle Fahrzeuge der Run A Van-Flotte sind gegen Personen- und Sachschäden an Dritten versichert.
Die Selbstbeteiligung, die dieser Versicherung entspricht, beträgt 1236€ (eintausendzweihundertsechsunddreißig Euro).
Alle Fahrzeuge der Run A Van-Flotte sind durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Die Selbstbeteiligung für diese Versicherung beträgt 1236€ (eintausendzweihundertsechsunddreißig Euro).
Alle Fahrzeuge der Run A Van-Flotte sind gegen Feuer und Diebstahl versichert.
Die Selbstbeteiligung für diese Versicherung beträgt 1236€ (eintausendzweihundertsechsunddreißig Euro) für Diebstahl und 1236€ (eintausendzweihundertsechsunddreißig Euro) für Feuer.
Alle Fahrzeuge der Run A Van-Flotte sind im Hinblick auf die Fahrergarantie ohne Selbstbeteiligung versichert.
Alle Fahrzeuge der Run A Van-Flotte sind gegen Glasbruch versichert.
Die Selbstbeteiligung, die dieser Versicherung entspricht, beträgt 150€ (einhundertfünfzig Euro).
KAUTION
Eine Kaution von 2500€ inkl. MwSt. (Zweitausendfünfhundert Euro) muss am Tag der Fahrzeugübernahme bei Run A Van hinterlegt werden. Im Falle der Verweigerung der Vorautorisierung der Kreditkarte oder des Fehlens der Kaution behält sich Run A Van das Recht vor, dem Mieter die Anmietung des Fahrzeugs zu verweigern.
Die Kaution dient zur Deckung der folgenden Kosten:
- die Selbstbeteiligung der Versicherung für Schäden bei allen Unfällen in Höhe von 1236 € inkl. MwSt. (eintausendzweihundertsechsunddreißig Euro inkl. MwSt.);
- Schäden am Fahrzeug oder an einem Dritten zu den nachstehend festgelegten Bedingungen;
- die Gebühren und Kosten für das Abschleppen, die Stilllegung und die Instandsetzung des Fahrzeugs zu den nachstehend festgelegten Bedingungen;
- die Pauschalentschädigung (50 €) für die von Run A Van getragenen Verwaltungskosten
- die finanzielle Haftung, die der Mieter im Falle der Nichteinhaltung der GLC schulden könnte und die daher nicht durch den Versicherungsvertrag gedeckt ist. D. h. sämtliche Gebühren und Kosten bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der mit seiner Stilllegung verbundenen Gebühren und Kosten. Sollten die von Ihnen zu zahlenden Beträge die Kaution übersteigen, bleibt der Mieter bis zur vollständigen Bezahlung für alle diese Beträge haftbar.
Die Rückgabe oder Vernichtung dieser Kaution erfolgt 72 Stunden nach der Rückgabezeit des Fahrzeugs in der Run A Van Agentur (SMS-Zeit im Falle einer unbemannten Rückgabe).
Im Falle von Schäden am Fahrzeug oder im Falle eines Rechtsstreits mit dem Mieter behält sich Run A Van das Recht vor, jede im Rahmen des Mietvertrags hinterlegte Kaution bis zu 90 Tage lang einzubehalten.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass Run A Van die Endgebühren, wie im Mietvertrag aufgeführt, berechnet und seiner Kredit- und/oder Debitkarte belastet, sofern es sich um die verwendete Form der Hinterlegung handelt. Run A Van wird den Mieter informieren, bevor er seine Kredit- und/oder Debitkarte mit Gebühren belastet, die am Ende oder nach Beendigung des Mietvertrags festgelegt wurden oder auftreten.
Im Falle einer Kaution per Scheck kann Run A Van diesen Scheck einlösen und die Rückerstattung der Differenz zum geschuldeten Betrag entweder per Scheck oder per Überweisung anbieten.
DEN MIETPREIS
Der Basistarif besteht aus einem Pauschalpreis proportional zur Mietdauer, ohne Kilometerbegrenzung (außer bei Mindestmietdauer (3 Tage und 2 Nächte), die eine Kilometerpauschale von 270 km vorschlägt), der nach den geltenden Tarifen berechnet wird.
Es umfasst :
- die Haftpflichtversicherung für Dritte (Drittpersonen) für Personen- und Sachschäden mit einer Selbstbeteiligung von 1236€ inkl. MwSt. im Falle eines verantwortlichen Schadens,
- die Feuer-/Diebstahlversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1236€,
- die Glasbruchversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150€,
- die Unfallschadenversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1236€,
- Telefonische Hilfe bei Pannen (die während der normalen Nutzung auftreten), Unfällen oder Feuer (Pannenhilfe oder Abschleppen des Fahrzeugs, wenn es nicht mehr fahrbereit ist).
Sollte das Fahrzeug aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Verantwortung des Fahrers liegen, liegen bleiben, kann Run A Van, vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines Fahrzeugs, ein Ersatzfahrzeug anbieten. Falls ein Ersatzfahrzeug verfügbar ist, lässt Run A Van den Mieter einen Zusatz zu seinem Mietvertrag mit der Bezeichnung des Ersatzfahrzeugs ausfüllen und unterschreiben.
Die Gebühr beinhaltet nicht :
- der Treibstoff
- die vom Mieter gewählten Optionen
- eventuelle Kilometerüberschreitungen (3-Tage-Miete)
- Schäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden (Aufstelldächer und deren Ausstattung, Rückspiegel, Optiken, Aufkleber, Sonnenschutzfolien, Sonderausstattungen, Karosserieteile usw.).
- die Kosten für die Feststellung eines Sachverständigen im Falle eines Rechtsstreits
- Bußgelder, die der Fahrer des Fahrzeugs möglicherweise zu zahlen hat,
- die Kosten für Reparaturen, die nicht im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen übernommen werden und deren Betrag die Selbstbeteiligung bei einem haftpflichtigen Vorfall übersteigen würde.
- die Miete von Spannbettlaken, Kopfkissen und Kopfkissenbezügen (6€/Bettlaken, 2€/Kissen und 2€/Kopfkissenbezug).
SUPPLEMENTS
Der Mietpreis kann um die unten aufgeführten Zuschläge und optionalen Dienstleistungen erhöht werden.
Alles, was nicht ausdrücklich in der Mietgebühr enthalten ist, wird gesondert in Rechnung gestellt. Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit :
- die Reparatur von Schäden am Fahrzeug,
- Gebühren und Kosten, die mit der Stilllegung und Instandsetzung des Fahrzeugs verbunden sind,
- Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs und/oder der Schlüssel.
- Kilometerüberschreitungen (0,45€ inkl. MwSt./zusätzlicher km).
- die Innen- (80€) und Außenreinigung (15€) des Fahrzeugs
Die Mietgebühr wird pauschal berechnet, wobei jeder angefangene Tag ein geschuldeter Tag ist. Das Fahrzeug wird dem Kunden nach vorheriger Absprache zwischen 9:00 und 12:00 Uhr am ersten Tag der Miete zur Verfügung gestellt und muss am letzten Tag der Miete zwischen 9:00 und 18:00 Uhr blind zurückgegeben werden.
Bei Zahlungsverzug berechnet Run A Van dem Mieter eine pauschale Entschädigung (40€ inkl. MwSt.) für Einziehungskosten, zusätzlich zu den Verzugszinsen in Höhe von 3 x dem gesetzlichen Zinssatz.
Verlust/Zerstörung von Schlüsseln oder Schlüsseln, die im Van eingeschlossen sind
Bei Verlust oder Zerstörung der Schlüssel oder für den Fall, dass die Schlüssel im Van eingeschlossen wurden, muss der Mieter Run A Van per SMS informieren.
Während der Öffnungszeiten der Agentur (9:00-12:00 Uhr) muss sich der Mieter selbst zur Agentur begeben, um einen Zweitschlüssel ohne Aufpreis abzuholen. Anschließend muss er den Zweitschlüssel noch am selben Tag in der Agentur zurückgeben.
In der Zeit zwischen 12:00 und 18:00 Uhr wird die Nummer eines professionellen Schlossers im Fahrzeug bereitgehalten, der als Ansprechpartner fungiert. Die Kosten für die Leistung des Schlossers trägt der Mieter.
-In den Nachtstunden (18:00-9:00 Uhr) befindet sich im Fahrzeugeine Pannennummer , die in diesem Zeitraum als einzige Kontaktperson fungiert. Der Mieter muss den Pannendienst kontaktieren, der einen Ersatzlieferwagen an den Standort des Mieters bringt.
Die Kosten für den Abschleppdienst gehen zu Lasten des Mieters, zuzüglich der Kosten für einen Tag Miete für den Ersatzlieferwagen. Der Mieter muss sich dann sofort nach Öffnung der Agentur in die Agentur begeben, um den Zweitschlüssel abzuholen und den Ersatzlieferwagen vor 18 Uhr unter Einhaltung des Rückgabeverfahrens zurückzugeben.
Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs
Falls die Außenreinigung des Fahrzeugs bei der Rückgabe nicht durchgeführt wird oder falls eine gründliche Innenreinigung des Fahrzeugs bei der Rückgabe des Fahrzeugs erforderlich ist, stellt Run A Van dem Mieter den Pauschalbetrag bzw. die Pauschalbeträge von 80€ für eine Innenreinigung und 15€ für eine Außenreinigung in Rechnung.
OPTIONALE DIENSTE
Run A Van bietet dem Mieter an, gegen Bezahlung bestimmte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere die auf der Website www.runavan.re angegebenen.
Die Ausstattung von Personenkraftwagen
Run A Van bietet außerdem an, dem Mieter optionale Ausstattungen zur Verfügung zu stellen, je nach Verfügbarkeit und gegen Zahlung eines Pauschalbetrags pro Mietvorgang. Die Liste dieser Ausstattungen kann auf der Website www.runavan.re eingesehen werden.
Es wird dem Mieter empfohlen, Run A Van bei der Buchung des Fahrzeugs mitzuteilen, welche Ausstattung er im Rahmen der Vermietung zur Verfügung haben möchte. Änderungen der Ausstattung können jedoch am Tag der Abreise je nach Verfügbarkeit vorgenommen werden.
Spannbettlaken und Kopfkissen sind kostenpflichtige Optionen, die automatisch in die Berechnung des Mietpreises einbezogen werden. Wenn der Mieter über eigene Spannbettlaken verfügt, hat er die Möglichkeit, diese Option auf besonderen Wunsch zu streichen.
ZUSÄTZLICHE(R) FAHRER(IN)
Außer aus legitimen und unvorhersehbaren Gründen ist/sind nur der/die im Mietvertrag angegebene(n) Fahrer berechtigt, das Fahrzeug zu fahren.
Nur bei Anmietungen von 5 oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen kann der Mieter zusätzliche Fahrer hinzufügen, gegen Zahlung eines Aufpreises von 8 € (inkl. MwSt.) pro Tag (bis zu einem Maximum von 7 abgerechneten Tagen) und pro zusätzlichem Fahrer.
Der/die zusätzliche(n) Fahrer müssen bei Abfahrt des Fahrzeugs im Mietvertrag angegeben werden.
ZUSTAND DES FAHRZEUGS
Im Mietvertrag sind die Anzahl der mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer und der bei Mietbeginn gelieferte Kraftstoff angegeben.
Der Mieter muss zusammen mit einem Mitarbeiter von Run A Van den offensichtlichen Zustand des Fahrzeugs, außen und innen, feststellen. Diese Bestandsaufnahme bei der Abreise erfolgt per Videoaufnahme mit mündlicher Erwähnung der beobachteten Mängel. Der Mieter muss alle zusätzlichen Beobachtungen machen, die für die Erstellung einer Bestandsaufnahme notwendig sind, die dann als erschöpfend gilt.
Bis spätestens 24 Stunden nach der Abreise muss der Mieter, wenn er einen Mangel feststellt, der bei der Abreise des Fahrzeugs nicht angegeben wurde, einen Beweis für den festgestellten Mangel erbringen (z.B. datierte Fotografie oder Video) und so schnell wie möglich das Run A Van-Personal kontaktieren. Andernfalls kann Run A Van Beschwerden über Schäden, die bei der Abfahrt des Fahrzeugs angeblich vorhanden waren und nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind, nicht berücksichtigen und es wird davon ausgegangen, dass der Mieter für diese Schäden verantwortlich ist.
Der Mieter muss die Kilometerzahl und den Kraftstoffstand auf dem Armaturenbrett mit den Angaben im Mietvertrag vergleichen. Der Mieter muss den Mietvertrag durch das Run A Van-Personal berichtigen lassen, wenn er eine Abweichung feststellt.
Der Mieter vergewissert sich, dass sich eine Kopie des Fahrzeugscheins, der grünen Versicherungskarte und des Unfallberichts im Fahrzeug befinden.
Run A Van stellt dem Mieter in jedem Fahrzeug kostenlos ein Sicherheitsset (Warndreieck+Weste(n)+Feuerlöscher) sowie ein Erste-Hilfe-Set zur Verfügung. Der Mieter vergewissert sich, dass die Warnweste(n) im Fahrzeuginnenraum angebracht ist/sind, dass ein Warndreieck im Kofferraum oder unter der Rücksitzbank angebracht ist und dass der unbenutzte Feuerlöscher im Fahrzeug vorhanden ist. Andernfalls muss der Mieter das Personal von Run A Van bitten, ihm die fehlenden Elemente zu liefern.
Im Falle der Verwendung eines oder mehrerer Elemente des Erste-Hilfe-Kits muss der Mieter Run A Van bei der Rückkehr des Fahrzeugs darüber informieren, es sei denn, das oder die Elemente wurden identisch ersetzt.
WÄHREND DER MIETE
Der Mieter ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe rechtlich für das Fahrzeug verantwortlich und haftet bis zur Rückgabe der Schlüssel für das Fahrzeug.
Run A Van entbindet sich von jeglicher Verantwortung, falls die fotokopierten Pflichtdokumente, die bei der Abreise ausgehändigt werden, nicht vorgelegt werden.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und es in angemessener, normaler und umsichtiger Weise zu nutzen.
Als anormale Nutzung des Fahrzeugs gelten insbesondere (nicht erschöpfend):
– l’utilisation du Véhicule non conforme à sa destination (erreur de carburant, erreur de cuve de remplissage (eau<=>carburant) même si c’est le fait d’un tiers qui aurait dû être averti des spécificités du véhicule, casse de l’embrayage suite à mauvaise utilisation, mauvaise appréciation du gabarit du Véhicule, circulation en dépit des alertes apparaissant sur le tableau de bord du Véhicule, modification apportée au Véhicule, déplacement du véhicule avec le toit levé, etc…),
- das Fahren außerhalb von befahrbaren Wegen,
- das Überqueren eines überfluteten Bodens,
- die Nutzung des Fahrzeugs zur Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung zur Beförderung von Personen (z. B. Taxi) oder Waren (z. B. kostenpflichtige Umzüge oder Lieferungen),
- die Beförderung von entzündlichen, explosiven, ätzenden oder brandfördernden Stoffen,
- die Nutzung des Fahrzeugs zum Zwecke des Fahrtrainings,
- die Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen von Motorsportveranstaltungen, -rennen oder -wettbewerben (oder deren Testfahrten) oder zur Erkundung von Rallyestrecken,
- Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Spirituosen, Narkotika, Drogen oder Betäubungsmitteln, die nicht ärztlich verordnet sind,
- die Untervermietung des Fahrzeugs an eine dritte Person,
- Übermäßige Nutzung der Motor- und/oder Hilfsbatterie trotz der Startanweisungen oder Fahrzeuganzeigen,
- vorsätzliche Beschädigung des Fahrzeugs.
Im Falle von Pannen, Unfällen oder Schäden, die durch eine oder mehrere anormale Nutzungen des Fahrzeugs entstehen, sind die Versicherungen nicht anwendbar. In diesem Fall haften Sie für alle Ihnen zurechenbaren Schäden (insbesondere Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für die Stilllegung des Fahrzeugs).
Run A Van informiert den Mieter, dass es aus hygienischen Gründen strengstens verboten ist, Tiere (alle Arten) in allen Run A Van-Fahrzeugen zu transportieren. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 80€ (inkl. MwSt.) fällig, die je nach Fall erhöht werden kann.
Run A Van informiert den Mieter außerdem darüber, dass alle seine Fahrzeuge Nichtraucherfahrzeuge sind und dass bei Zuwiderhandlung eine Pauschalentschädigung von 80€ inkl. MwSt. für die spezielle Reinigung erhoben wird.
SICHERHEIT
Der Mieter verpflichtet sich, die vorschriftsmäßig festgelegten Sicherheitsbedingungen einzuhalten, insbesondere die für jedes Fahrzeug spezifische maximale Kapazität hinsichtlich der Anzahl der Insassen und/oder des Gewichts des Gepäcks oder der beförderten Waren.
Während der Mietdauer und in Abhängigkeit von der Anzahl der gefahrenen Kilometer verpflichtet sich der Mieter, die üblichen Kontrollen des Fahrzeugs (Wasserstand, Motorölstand über 1000 km, Reifendruck usw.) entsprechend einer angemessenen Nutzung durchzuführen.
In diesem Zusammenhang muss der Mieter alle Signale der Warnleuchten auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs beachten und gegebenenfalls die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen (insbesondere Notstopp).
Während des Parkens verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug abzuschließen, die Diebstahlsicherung, sofern vorhanden, zu verriegeln und Ihre persönlichen Gegenstände in den Ablagefächern oder im Kofferraum zu verstauen sowie alle Vorhänge zuzuziehen, die die Sicht von außen in das Fahrzeuginnere beeinträchtigen.
Die Fahrzeuge sind mit einer/mehreren Warnweste(n) (im Fahrgastraum) und einem Warndreieck (im Kofferraum oder unter der Sitzbank) ausgestattet. Dieses Sicherheitsset (Dreieck + Weste(n)) wird Ihnen während der Mietdauer zur Verfügung gestellt. Bei Nichtrückgabe dieses Kits (Dreieck + Weste(n)) bei der Rückgabe des Fahrzeugs berechnet Run A Van Ihnen eine pauschale Strafe (50€ inkl. MwSt.).
Die Nichtrückgabe des Feuerlöschers wird mit 40€ inkl. MwSt. und die Nichtrückgabe des Erste-Hilfe-Sets mit 20€ inkl. MwSt. berechnet.
STRAFZETTEL
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Mieter als Mieter des Fahrzeugs zivilrechtlich und finanziell für die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung verantwortlich und muss die in diesem Zusammenhang im Rahmen des Mietverhältnisses auferlegten Bußgelder selbst und fristgerecht begleichen.
Im Falle eines Verstoßes, der nicht sofort von einem Ordnungshüter festgestellt wird, muss der Mieter Run A Van unbedingt über den zukünftigen Posteingang dieses Strafzettels, der während seiner Mietdauer entstanden ist, informieren.
Diese wird zwingend von Run A Van bearbeitet und mit 15€ (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
PANNEN, UNFÄLLE UND DIEBSTAHL
Im Falle einer Funktionsstörung, einer Panne des Fahrzeugs oder eines Unfalls, der eine sofortige oder dringende Reparatur erfordert oder nicht: DER MIETER MUSS KEINE REPARATUREN (einschließlich der Reifen) durchführen, ohne zuvor Run A Van unter den im Mietvertrag angegebenen Servicenummern kontaktiert zu haben.
Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug mit oder ohne identifizierte Dritte muss der Mieter Run A Van innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, informieren und der Run A Van Agentur innerhalb von 5 Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, einen ordnungsgemäß ausgefüllten und vom Mieter und dem betroffenen Dritten, falls es einen gibt, unterzeichneten gütlichen Bericht übergeben.
Im Falle einer Flucht des Dritten muss der Mieter das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs notieren und sicherstellen, dass er die Kontaktdaten möglicher Zeugen sammelt. Ohne diese Informationen wird der Mieter als haftbar angesehen und muss die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs und/oder gegebenenfalls die Selbstbeteiligung der Versicherung zahlen.
Bei Streitigkeiten mit Dritten muss der Mieter die Polizei oder die Gendarmerie einschalten, damit diese den Sachverhalt feststellen und ihm beim Ausfüllen des Protokolls helfen können.
Im Falle eines Diebstahls (Diebstahl des Fahrzeugs oder Einbruchdiebstahl) muss der Mieter Run A Van benachrichtigen und sofort die Gendarmerie oder die Polizei einschalten.
Die Abgabe eines ausgefüllten und unterschriebenen Unfallberichts bei einem Unfall oder Schaden mit oder ohne identifizierte Dritte und unabhängig davon, ob der Mieter haftbar ist oder nicht, ist obligatorisch. Run A Van stellt dem Mieter alle Schäden in Rechnung, die ihm zuzuschreiben sind (insbesondere Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs, zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für die Stilllegung und Instandsetzung des Fahrzeugs).
REIFENDEGRADATION UND REIFENPANNEN
Während der Mietdauer steht das Fahrzeug unter der Verantwortung des Mieters. Alle Ereignisse, die an den Reifen auftreten, fallen daher unter seine Verantwortung.
Wenn bei der Rückgabe des Fahrzeugs Schäden festgestellt werden, die den Austausch eines Reifens erforderlich machen, stellt Run A Van dem Mieter die Kosten für den Austausch des Reifens in Rechnung, abzüglich der Abnutzung, wenn diese weniger als 20% im Vergleich zu einem neuen Reifen beträgt.
Bei einem Verschleiß von mehr als 20 % ist Run A Van verpflichtet, das betreffende Reifenpaar zu ersetzen und stellt dem Mieter die Kosten dieser Reparatur in Rechnung, abzüglich des vom Dienstleister festgestellten Verschleißes.
Im Falle einer Reifenpanne verfügt der Mieter über die Originalausstattung des Fahrzeugs, um den platten Reifen durch das Reserverad zu ersetzen. Dieser Eingriff ist nicht Teil der Hilfeleistung von Run A Van. Die Reparatur des platten Reifens geht zu Lasten des Mieters, der sie so schnell wie möglich selbst in einer Werkstatt vornehmen muss. Auf keinen Fall darf der Mieter ohne Reserverad weiterfahren. Im Falle einer Reifenpanne, die zu einer zu starken Beschädigung des Reifens geführt hat, sodass eine Reparatur nicht mehr möglich ist (z. B. Aufprall auf die Seitenwand oder Platzen des Reifens), muss der Mieter Run A Van sofort darüber informieren und sich in einer Agentur ein neues Ersatzrad besorgen. Dieser Ersatz wird dem Mieter unter den im vorherigen Absatz erläuterten Bedingungen in Rechnung gestellt.
SCHÄDEN AM FAHRZEUG ODER AN DRITTEN
Im Falle eines Unfalls oder eines Schadens am Mietfahrzeug ohne identifizierte Dritte muss der Mieter Run A Van innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis hat, informieren. Wenn die Versicherungen anwendbar sind, wird Run A Van ihm den Betrag der Versicherungsselbstbeteiligung von 1236 € inkl. MwSt. für die von den Versicherungen übernommenen Schäden in Rechnung stellen, zuzüglich der Kosten und Gebühren, die mit seiner Immobilisierung und Instandsetzung verbunden sind (Sonnenschutzfolie, Klebewerbung, Lackierung, Run A Van-Personalzeit, Zubehör usw.), sowie eine Pauschalentschädigung (50 € inkl. MwSt.) für die von Run A Van getragenen Kosten der Verwaltungsbearbeitung, bis zur Höhe der im Vertrag festgelegten Kautionssumme.
N.B.: Schäden am Fahrzeug, die der Mieter während der Präsentation des Fahrzeugs verursacht hat, sind dem Mieter zuzurechnen, auch wenn der Vertrag oder das ursprüngliche Übergabeprotokoll noch nicht erstellt wurde.
Der Mieter ist vor, während und nach der Miete für seine Kinder verantwortlich. Run A Van übernimmt keine Verantwortung für Vorfälle, bei denen Minderjährige während der Anwesenheit in der Agentur beschädigt oder verletzt werden.
Unter keinen Umständen darf der Mieter das gemietete Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne zurücklassen. Der Mieter muss es unter seiner Verantwortung behalten, bis die Hilfe von Run A Van eingreifen kann.
Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs: Der Mieter muss innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, den Diebstahl bei den zuständigen Behörden anzeigen und der Run A Van-Agentur das Protokoll der Anzeigenerstattung, die Schlüssel und alle Diebstahlsicherungssysteme des Fahrzeugs übergeben.
Im Falle eines Diebstahls der Schlüssel mit dem Fahrzeug hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er dies den zuständigen Behörden meldet, damit es in der eingereichten Anzeige vermerkt werden kann.
Andernfalls und außer bei höherer Gewalt, die die Übergabe des Anzeigeprotokolls und der Fahrzeugschlüssel innerhalb dieser Frist unmöglich macht, sind die Versicherungen nicht anwendbar und Run A Van stellt dem Mieter alle ihm zurechenbaren Schäden in Rechnung (insbesondere die am Fahrzeug erlittenen Schäden bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der mit seiner Stilllegung und Instandsetzung verbundenen Kosten und Aufwendungen).
Vom Mieter verursachte Schäden können das gesamte Fahrzeug, innen und außen, betreffen. Die mit ihrer Instandsetzung verbundenen Kosten werden dem Mieter nach Erstellung eines Kostenvoranschlags für Ersatz oder Reparatur mitgeteilt.
DIE KOSTEN FÜR DIE STILLLEGUNG UND INSTANDSETZUNG DES FAHRZEUGS
Bei einem Unfall oder im Falle einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs, der Ausrüstung oder der Organe des Fahrzeugs werden die festgestellten Schäden nach der Erstellung eines Kostenvoranschlags durch einen Fachmann und/oder durch Run A Van geschätzt.
Bei größeren Schäden und/oder bei Uneinigkeit mit dem Mieter kann Run A Van oder der Versicherer die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens beantragen, in dem die Art und die Kosten der Reparaturen detailliert aufgeführt werden. Die Kosten des Gutachtens gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Die mit der Stilllegung und Instandsetzung des Fahrzeugs verbundenen Gebühren und Kosten können Folgendes umfassen:
- Die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs und möglicherweise die Kosten für die Lieferung des Ersatzfahrzeugs,
- Kosten, die von professionellen Mechanikern und/oder Karosseriebauern erstellt wurden,
- die Kosten für den Rückkauf und die Lieferung von Teilen, Ausrüstungsgegenständen, abnehmbarem oder nicht abnehmbarem Zubehör, außen und innen am Fahrzeug, Sonnenschutzfolie, Klebewerbung,
- die Berechnung der von Run A Van aufgewendeten Zeit für die Reparatur und/oder Instandsetzung oder den Austausch von Teilen, Ausrüstungsgegenständen, abtrennbarem oder nicht abtrennbarem Zubehör, sowohl außen als auch innen am Fahrzeug, zu einem Preis von 50 € inkl. MwSt./Stunde/Person,
- die Berechnung der Reisekosten, die für die Durchführung von Kostenvoranschlägen, Arbeiten, Reparaturen und/oder die Instandsetzung des Fahrzeugs und/oder seiner Ausstattungen und Zubehörteile, die abtrennbar sind oder nicht, erforderlich sind (0,45 € inkl. MwSt./km),
- die Kosten für die Stilllegung des Fahrzeugs über den Mietzeitraum des vorliegenden Vertrags hinaus in Höhe von 50 € inkl. MwSt./Tag, an dem das Fahrzeug stillgelegt ist, bis es wieder so weit hergestellt ist, dass es erneut gemietet werden kann.
Die Kosten und Gebühren, die von der Versicherung übernommen werden und in der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung von 1236€ (inkl. MwSt.) enthalten sind, werden vom Versicherer eindeutig festgelegt. Alle anderen zusätzlichen Kosten werden entweder durch die Kaution in Höhe ihrer tatsächlichen Kosten gedeckt und begrenzt oder zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn ihre Höhe die Kaution übersteigt und der Mieter gegen die vorliegenden AGB verstoßen hat.
Im Falle von Pannen, Unfällen oder Schäden, die durch eine oder mehrere anormale Nutzungen des Fahrzeugs entstehen, sind die Versicherungen nicht anwendbar. In diesem Fall haften Sie für alle Ihnen zurechenbaren Schäden (insbesondere Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für die Stilllegung des Fahrzeugs).
ERSATZFAHRZEUG
Bei der Reservierung des Fahrzeugs informiert Run A Van den Mieter darüber, dass Run A Van dem Mieter ein anderes Fahrzeug anbieten muss, falls ein von Run A Van nicht beeinflussbares Ereignis eintritt, das das reservierte Fahrzeug völlig unbrauchbar macht (Unfall, Diebstahl, Nichtverfügbarkeit von neuen Teilen...). Je nach Verfügbarkeit von Run A Van kann das Fahrzeug eine identische, höhere oder niedrigere Kategorie haben. Nur im Fall, dass die Fahrzeugkategorie niedriger ist, wird Run A Van den Preis des tatsächlich gemieteten Fahrzeugs anwenden, ohne weitere Entschädigung.
Wenn mehrere Ereignisse dieser Art gleichzeitig bei mehreren unserer Fahrzeuge auftreten, da die Flotte von Run A Van nicht erweiterbar ist, müssten wir die Buchung stornieren und der Mieter würde dann die gesamte Anzahlung ohne zusätzliche Entschädigung zurückerstattet bekommen. Run A Van kann den Mieter jedoch bei der Suche nach alternativen Lösungen mit lokalen Anbietern begleiten.
Im Falle von Pannen, Unfällen oder Schäden, die durch eine oder mehrere abnormale Nutzungen des Fahrzeugs entstanden sind oder die den Mieter direkt zur Verantwortung ziehen, behält sich Run A Van das Recht vor, dem Mieter ein anderes Fahrzeug anzubieten oder nicht.
In diesem Fall und wenn der Mieter sich für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs entscheidet, lässt Run A Van den Mieter einen neuen Mietvertrag ausfüllen und unterschreiben, der sich auf die Anmietung des Ersatzfahrzeugs bezieht. Dieser neue Vertrag wird zum geltenden Tarif in Rechnung gestellt und eine neue Kaution wird hinterlegt.
SAUBERKEIT BEI DER RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Das Fahrzeug muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es übernommen wurde.
Dies bedeutet, dass der Mieter :
- den Innenraum des Fahrzeugs, einschließlich der Kofferräume, absaugen
- den Boden bürsten, wenn Schlamm vorhanden ist
- reinigen Sie den Kühlschrank, das Geschirr und das Kochsystem mit Haushaltsmitteln.
- wieder auftanken
- das Äußere des Fahrzeugs reinigen, indem Sie es an einer Tankstelle durch die Waschrolle fahren.
ORT UND ART DER RÜCKGABE
Alle Rückgaben von Fahrzeugen dürfen nur am Standort von Run A Van, 63 rue Général Lambert in St. Leu, auf dem Gelände des Unternehmens und zu den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen erfolgen. Die maximale Zeit für die Rückgabe der Fahrzeuge ist 18:00 Uhr.
In besonderen Fällen, insbesondere im Zusammenhang mit Flugzeiten, und nur nach Zustimmung von Run A Van, kann das Mietfahrzeug auch nach Ablauf dieser Zeit zurückgegeben werden.
Die Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt blind, d. h. in der Agentur, aber ohne Anwesenheit von Run A Van-Personal.
Das Fahrzeug muss zur vereinbarten Zeit auf dem Gelände der Agentur abgestellt und der Schlüssel an der dafür vorgesehenen Stelle hinterlegt werden, unabhängig vom Wochentag, Sonn- und Feiertage eingeschlossen.
Ein Verfahren zur Rückgabe des Fahrzeugs wird dem Mieter vor der Anmietung per E-Mail zur Verfügung gestellt und ist im Fahrzeug verfügbar. Sobald das Fahrzeug bei der Agentur abgegeben und die Schlüssel an der vorgesehenen Stelle deponiert wurden, muss der Mieter Run A Van per SMS informieren, wodurch die Verantwortung des Mieters für das Fahrzeug endet.
Ohne SMS bleibt das Fahrzeug unter der Verantwortung des Mieters und alle Schäden, Feuer oder Diebstahl, die am Fahrzeug zwischen dem Verlassen des Fahrzeugs und der Abholung durch Run A Van auftreten können, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Im Falle einer blinden Rückgabe an einem anderen Ort als den Räumlichkeiten von Run A Van gilt das Fahrzeug als aufgegeben und alle Schäden, Feuer oder Diebstahl, die am Fahrzeug zwischen der Aufgabe des Fahrzeugs und der Abholung durch Run A Van entstehen können, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
MIETVERLÄNGERUNG ODER VORZEITIGE RÜCKGABE
Jede vom Mieter gewünschte Verlängerung der Mietdauer muss Gegenstand einer spezifischen Anfrage per Telefon oder E-Mail sein und von Run A Van schriftlich per SMS oder E-Mail bestätigt werden. Der Preis für einen zusätzlichen Tag entspricht dem Tagestarif auf der Grundlage des Pauschalpreises für 4 Miettage für die betreffende Fahrzeugkategorie.
Eine vorzeitige Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs berechtigt Run A Van nicht zu einer Rückerstattung der nicht genutzten und ursprünglich im Vertrag enthaltenen Tage.
ÖFFNUNGSZEITEN
Der Mieter muss das Fahrzeug, seine Schlüssel und Papiere zu dem im Mietvertrag vereinbarten Datum und der vereinbarten Uhrzeit, d.h. maximal 18:00 Uhr, an Run A Van zurückgeben.
Der Mieter muss Run A Van so schnell wie möglich über alle Ereignisse informieren, die ihn daran hindern, das Fahrzeug zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben, da dies sonst eine Veruntreuung darstellt, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Wenn der Mieter die Mietdauer verlängern möchte, muss er Run A Van so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen. Der Mietvertrag muss vor Ablauf der ursprünglichen Mietdauer entsprechend geändert werden.
In jedem Fall ist der Mieter bis zur Rückgabe des Fahrzeugs an Run A Van für den Mietpreis und eventuelle Kosten im Zusammenhang mit Schäden am Fahrzeug haftbar.
Das Fahrzeug gilt als zurückgegeben, wenn der Mieter die Fahrzeugschlüssel an dem Ort hinterlegt, der mit einer als Beweis dienenden SMS angegeben wurde. Solange keine SMS verschickt wurde, bleibt der Mieter für das Fahrzeug verantwortlich und haftet für den Mietpreis und die von ihm verursachten Schäden (insbesondere Schäden am Fahrzeug) bis zur tatsächlichen Rückgabe der Fahrzeugschlüssel.
Run A Van haftet in keinem Fall für Gegenstände, die der Mieter nach Ablauf des Mietvertrags im Fahrzeug vergisst.
KRAFTSTOFF
Run A Van stellt dem Mieter ein vollgetanktes Fahrzeug zur Verfügung. Das Fahrzeug muss daher mit vollem Kraftstofftank zurückgegeben werden.
Im Falle einer Rückgabe des Fahrzeugs ohne Betankung berechnet Run A Van dem Mieter eine Pauschalentschädigung von 150 €.
KONTROLLE DES ZUSTANDS DES FAHRZEUGS
Das Personal von Run A Van führt am Tag nach dem Rückgabedatum (innerhalb von maximal 72 Stunden) eine Bestandsaufnahme des Fahrzeugs durch.
Da die Rückgabe des Mietobjekts blind erfolgt, überlässt der Mieter die Kontrolle des Fahrzeugs dem Personal von Run A Van und akzeptiert de facto die eventuellen Feststellungen. Run A Van lädt den Mieter ein, eine Bestandsaufnahme des Fahrzeugs vorzunehmen, indem er das Fahrzeug fotografiert, sobald es auf dem Gelände der Agentur geparkt wurde.
Wenn der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs den Wunsch hat, den augenscheinlichen Zustand des Fahrzeugs mit einem Mitarbeiter zu überprüfen und mit dem im Mietvertrag angegebenen Zustand zu vergleichen, muss er das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Mietstation zurückgeben, d. h. montags bis freitags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr. Bei Rückgabe an Sonn- und Feiertagen ist eine kontradiktorische Bestandsaufnahme nicht möglich.
Wenn der offensichtliche Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe von dem bei der Abreise abweicht, wobei das Video des Abreiseprotokolls maßgeblich ist, stellt Run A Van dem Mieter den festgestellten Schaden in Rechnung, zuzüglich der Gebühren und Kosten, die mit der Immobilisierung des Fahrzeugs und seiner Instandsetzung verbunden sind.
Wenn der Mieter beschließt, diese kontradiktorische Kontrolle bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht mit Run A Van durchzuführen, überträgt er Run A Van die alleinige Durchführung dieser Kontrolle und akzeptiert die so gemachten Feststellungen und die Fakturierung der entsprechenden Schäden, zuzüglich der Gebühren und Kosten, die mit der Immobilisierung des Fahrzeugs und seiner Instandsetzung gegebenenfalls verbunden sind.
In jedem Fall berechnet Run A Van dem Mieter im Falle eines oder mehrerer Schäden am Fahrzeug eine Pauschalentschädigung (50€ inkl. MwSt.) für die von Run A Van getragenen Kosten der administrativen Bearbeitung.
DATENSCHUTZ / DATENSCHUTZPOLITIK
Als Datenverantwortlicher können wir Ihre persönlichen Daten und die Daten eines zusätzlichen Fahrers, die wir im Zusammenhang mit dem Vertrag oder einem anderen damit verbundenen Vertrag oder Service gesammelt haben (die persönlichen Daten des Kunden), verwenden und für die in diesem Absatz genannten Zwecke unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und unserer Datenschutzrichtlinie, die Sie nachstehend einsehen können, weitergeben.
Wir, Run A Van, können :
- Nutzung der persönlichen Daten des Kunden zur Verwaltung der Vermietung, unserer Geschäftsbeziehung und unseres Treueprogramms, um mit Ihnen zu kommunizieren oder Sie bei Ihrer Vermietung zu unterstützen. Wir nutzen die personenbezogenen Daten des Kunden zu diesen Zwecken aufgrund der vertraglichen Notwendigkeit oder unserer berechtigten Interessen, die Erbringung der angeforderten Dienstleistungen unter Wahrung der Datenschutzrechte, die Ihnen und jedem zusätzlichen Fahrer zustehen, sicherzustellen.
- Persönliche Daten des Kunden im Zusammenhang mit einem Vorfall in Ihren Transaktionen oder denen eines zusätzlichen Fahrers mit uns aufbewahren, wenn wir der Ansicht sind, dass Sie oder der zusätzliche Fahrer aufgrund des Vorfalls ein Risiko für zukünftige Vermietungen darstellen könnten. Dazu gehören beispielsweise Daten über Zahlungsausfälle, Diebstahl oder Schäden am Fahrzeug, unangemessenes Verhalten gegenüber dem Personal oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Diese Daten könnten den Inhaber des Namens, mit dem sie verknüpft sind, daran hindern, später ein anderes Fahrzeug zu mieten.
- Nutzung der persönlichen Daten des Kunden zur Durchführung von Umfragen zur Kundenzufriedenheit per Telefon oder E-Mail. Wir nutzen die persönlichen Daten des Kunden zu diesen Zwecken auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen, die Kundenzufriedenheit mit den von uns angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten, unter Beachtung der Rechte zum Schutz der persönlichen Daten, die Ihnen und allen zusätzlichen Fahrern zustehen
- Ihnen Marketingmitteilungen (per E-Mail oder soziale Netzwerke) über ähnliche Produkte, Werbeaktionen oder Gewinnspiele zukommen zu lassen, von denen wir glauben, dass sie für Sie von Interesse sein könnten, wobei wir die Rechte zum Schutz personenbezogener Daten, die Ihnen und allen zusätzlichen Fahrern zustehen, respektieren.
- um Statistiken und Analysen über die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen durch Sie oder andere zusätzliche Fahrer zu erstellen, einschließlich anonymisierter Statistiken, die es uns ermöglichen, unseren Kunden in Zukunft bessere Dienstleistungen anzubieten.
RUN A VAN
63 rue Général Lambert
97436 Saint Leu
SIREN 799379854 - APE 7711A
GLB, die dem Mietvertrag beigefügt sind